Erzieher/in


Berufsbild: Erzieher/in

(Standort Beelitz-Heilstätten)

Erzieher/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche betreuen, in ihrer Entwicklung begleiten und gezielt fördern. Zu den Aufgabengebieten gehört die Arbeit mit Gruppen in den verschiedenen Altersgruppen, die Elternarbeit sowie die Zusammenarbeit mit anderen Pädagogen, wie z.B. Lehrern und Institutionen. Mögliche Einsatzgebiete sind Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kinderheime, Jugendzentren, betreute Wohneinrichtungen oder auch Beratungsstellen.


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Bewerbung Erzieher/in


1. Ausbildungsziel:
Erzieher/in
2. Ausbildungsdauer:
3 Jahre (6 Semester), Vollzeitausbildung
3. Ausbildungsort:
Standort Beelitz-Heilstätten
4. Beginn der Ausbildung:
Der Beginn der Ausbildung stimmt mit dem Beginn eines jeden Schuljahres überein.
5. Ende der Ausbildung:
Das Ende der Ausbildung stimmt mit dem Ende eines jeden Schuljahres nach 3 Jahren überein.
6. Gebühren:
Monatliches Schulgeld (Preise auf Anfrage).
Die Beantragung von AFBG ist möglich.
7. Abschluss:
Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen dürfen Sie auf Antrag die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" führen.
8. Voraussetzungen:
Fachoberschulreife und abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Zielrichtung der Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder die Fachhochschulreife bzw. die Hochschulreife und eine für die Zielrichtung der Fachrichtung förderliche Tätigkeit.
9. Ausbildungsinhalte:
Der Unterricht gliedert sich in einen berufsübergreifenden (480 Stunden), einen berufsbezogenen Lernbereich (1.920 Stunden) und einen Wahlbereich (120 Stunden) zum zusätzlichen Erwerb der Fachhochschulreife.

Zusätzlich sind 1.200 Stunden in der Berufspraxis zu absolvieren.

Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt durch das praxisorientierte Lernfeldkonzept und soll Sie sowohl auf die ganzheitliche Pflege als auch auf die Erziehung und Förderung vorbereiten.

Urlaub nach Ferienregelung des Landes Brandenburg.
10. Sonstiges:
Pausenverpflegung in der Cafeteria.
Unterbringung im Wohnbereich möglich (Mietpreis auf Anfrage).